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Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter Flachstart - News aus Büttelborn
Drei aktuelle Widerstandsnester: Eins in Büttelborn, eins im Bereich der Abflugroute Cindy-S und eins im Bereich der NW-Abflugrouten. Drei unterschiedliche Gebiete aber gemeinsame Betroffenheiten und Ziele. Wir in Büttelborn sammeln schon seit 13 Jahren Erfahrungen, mit welchen unsauberen Methoden von Seiten des Vorstandes der Kommission zur Abwehr von Fluglärm, kurz FLK genannt, versucht wird, uns auszuhebeln bzw. stillzustellen. Es wird für uns deutlich, dass das was in Büttelborn seit Jahren praktiziert wird auch im Zusammenhang mit Cindy-S und mit der Verlagerung von Abflügen auf die NW-Abflugrouten beobachtbar ist. Eine durchschaubare Methodik wird sichtbar. Derzeit versucht die FLK noch, diese drei aktuellen Widerstandnester getrennt voneinander ruhig zu stellen. Das dürfen wir nicht zulassen.
1. Denn das Flachstartverfahren bedeutet nicht nur mehr unnötigen Fluglärm für Büttelborn, sondern, egal bei welcher Anzahl der Flugbewegungen, mehr Lärm für alle Siedlungen im Bereich von Abflugrouten ohne Höhenbeschränkungen.
2. Das geplante Wachstum auf jährlich 560.000 Flugbewegungen bedeutet nicht nur mehr Fluglärm für NW-Abflüge, sondern mehr Belastung für alle Ab- und Anflugrouten d.h. für die gesamte Region.
Die perfiden Methoden, mit denen man unserem Widerstand in Büttelborn von Seiten des FLK-Vorstandes begegnet, zu analysieren und zu erkennen, ist eine Voraussetzung, dem menschenverachtenden Gebaren der mächtigen Flugverkehrswirtschaft in dieser Region überhaupt entgegenwirken zu können.
Ich möchte daher heute mit einem Überblick über unsere Erfahrungen die Systematik verdeutlichen, die hier zur Anwendung kommt. Ich hoffe dabei, dass neue Betroffene für ihren Widerstand aus diesen Erfahrungen ihren Nutzen ziehen können. Es wäre sinnvoll, unseren Widerstand zu koordinieren mit dem Ziel, dass die gesamte Region gemeinsam den Wachstumsplänen und der Anwendung unnötig lauter Startverfahren entgegentritt.
Die Struktur der FLK als Teil des Übels
Wir haben eine Kommission zur Abwehr von Fluglärm, deren Vorsitzender Herr Weiß sich letzt in einer Pressemitteilung mit großen Worten brüstete, seit Jahrzehnten die Minderung von Fluglärm durchzusetzen. Gemessen an den Taten entpuppt sich diese FLK jedoch eher als Kommission zur Erhaltung und Verlagerung von Fluglärm. Ein Widerspruch der sich mit politisch installierten Strukturen erklären lässt.
Fachlich beraten wird der Vorstand der FLK durch das im Umwelt- und Nachbarschaftshaus Kelsterbach UNH angesiedelte Forum Flughafen und Region, das FFR. Diesem FFR ist die so genannte Expertenkommission Aktiver Schallschutz ExpASS angegliedert. Aus zuverlässiger Quelle habe ich die Information, dass man die Fachexpertise der Mitglieder dieser Expertenkommission in Frage stellen kann, jedoch deren Nähe zur Flugverkehrswirtschaft offensichtlich nicht. Dazu kommen personelle Überschneidungen zwischen dem Vorstand der FLK, dem FFR und ExpASS. Alle 3 Institutionen werden zudem aus Landesmitteln direkt oder indirekt finanziert. Wen wundert also, wenn in den Beschlussvorschlägen des FLK Vorsandes deutliche Orientierungen an den Interessen der hessischen Landesregierung und der Flugverkehrswirtschaft sichtbar werden und die Interessen der Bevölkerung hinsichtlich des Lärm- und Gesundheitsschutzes hintenanstehen.
Mechanismen zur Durchsetzung von Interessen
Am Beispiel der seit 2013 anhaltenden Auseinandersetzung zum Thema Startverfahren möchte ich hier an einem 4-Phasen-Modell die Mechanismen erläutern, die hier zur Anwendung kommen. Den Betroffenen von Cindy-S werden diese Mechanismen bereits bekannt vorkommen und die zukünftig von den Nordwest-Abflügen Betroffenen können erfahren, was auf sie zukommt.
In einer 1. Phase werden die Mitglieder der FLK und die Öffentlichkeit über anstehende Maßnahmen informiert. Das sind in Büttelborn: Probebetrieb Flachstartverfahren bei Cindy-S: Probebetrieb Verlegung der Flugroute Amtix kurz bei NW-Abflüge: Verlagerung von Abflügen in betriebsstarken Zeiten.
In einer 2. Phase wird die Notwendigkeit oder auch Unvermeidbarkeit der geplanten Maßnahmen von Vertretern der Luftverkehrswirtschaft gegenüber der Öffentlichkeit legitimiert. Beim Flachstartverfahren wurden z.B. lächerlich geringe Kerosineinsparungen und damit mickrige CO2 Einsparungen genannt. Durch die Lärmschutzbeauftragte unserer hessischen Landesregierung Frau Regine Barth und bis heute durch den Vorstand der FLK wird folgende Theorie verbreitet: Durch einen vom Flugzeug ausgehenden Lärmkegel entstehe bei flachen Starts in der Nähe der Flugpfade eine geringe Mehrbelastung. Dagegen trete für weiter vom Flugpfad entferntere und wesentlich größere Gebiete, im Vergleich zu Steilstarts, bei flachen Starts eine deutliche Lärmminderung ein. Dass sich diese Aussage durch die Betrachtung relevanter Messwerte und bei Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Gesetze der Akustik nicht bestätigen lässt, wird ignoriert und massiv vertuscht. Was beobachtet man in Phase 2 für Cindy-S: Die Nutzung der neuen Flugroute wird ebenfalls mit einer fragwürdigen Lärmminderung begründet. für NW-Abflüge: Die intensivere Nutzung der NW-Abflugrouten wird bei dem prognostizierten Wachstum auf 560 000 Flugbewegungen im Jahr mit Sicherheitsmaßnahmen begründet.
In einer 3. Phase wird die Maßnahme in den Flughafenalltag integriert. Für das Integrieren des Flachstartverfahrens sorgten dann vom FFR betreute Messungen. Auffällig sind hier gravierende Unzulänglichkeiten. Es wurden keine Messwerte in der Nähe des Flugpfades, wo es richtig laut ist, erfasst. Das erklärt zwangsläufig das Ergebnis, dass das Flachstartverfahren für die Gesamtregion lärmgünstiger sei als das Steilstartverfahren. Lufthansa hat dann alleine auf Grund dieses Ergebnisses im Sommer 2014 ohne Beschlussfassung der FLK den Probebetrieb Flachstartverfahren in den Regelbetrieb übernommen. Dies gilt bis heute. Passiert so etwas nun auch bei Cindy-S?
Aufgrund aufkommender Kritik wurde das FFR 2014 von der FLK beauftragt, die eigenen Messungen durch Berechnungen selbst zu überprüfen. Diese Berechnungen wurden bis 2018 verschleppt und dauerten dann bis 2024. 10 Jahre, in denen Lufthansa und z.B. auch Condor unbehelligt flach starten. Wir leiden unter unnötigem Lärm.
In einer 4. Phase findet die Etablierung der Maßnahme statt. Die Umsetzung eines Plans, das Flachstartverfahren auf Basis dieser selbstüberprüfenden FFR-Berechnungen als Standardstartverfahren zu etablieren, ist wohl an unserer hartnäckigen, massiven und unwiderlegbaren Kritik bzgl. dieser Berechnungen bis jetzt gescheitert. Eine berechtigte Empfehlung für das Steilstarverfahren NADP1-10, das international für dichtbesiedelte Gebiete als lärmmindernd anerkannt ist, wird vom Vorstand der FLK mit unsauberen Methoden verhindert.
Die Inszenierungen zur Verhinderung steiler Starts in und rund um die Sitzungen der FLK, auf die ich für das Jahr 2024 an dieser Stelle schon einmal eingegangen bin, erinnern an ein übles Schmierentheater, das in unverminderter Härte bis jetzt weiter geht.
Hier die Fortsetzung allerdings nur in Kurzfassung: Alle Details würden den Umfang dieses Vortrags sprengen. Überblick zur Methodik des Vorstandes der FLK am Beispiel Thema Startverfahren Uns weiterhin, wie in der Dezembersitzung 2024 „unhaltbare Behauptungen“ vorzuwerfen, hat man wohl nach unserer Präsentation in der Novembersitzung 2025 aufgegeben. Es ist halt nicht möglich zu widerlegen, dass das in der Realität verwendete lärmgünstigste Steilstartverfahren NADP1-10 bei den Berechnungen ausgelassen wurde und das FFR, obwohl dazu aufgefordert, diese Berechnungen nicht nachliefert. Beim Flachstartverfahren wurde mit Schubreduktionen gerechnet, die es in er Realität nicht gibt. Dass der Lärm des Flachstartverfahrens damit runtergerechnet wurde, ist auch nachweisbar. Nur durch diese und weitere Tricksereien, die durchaus mit dem Begriff „Betrug“ korrelieren, konnte die 2014 in die Welt gesetzte falsche Beurteilung des Flachstartverfahrens als das lärmgünstigere für die Region aufrechterhalten werden. Und wenn es fachlich nicht geht, denkt sich der Vorstand der FLK andere Methoden aus, um eine Empfehlung für das Steilstartverfahren zu verhindern. Hier einige Kostproben:
• Präsentationen und Anträge zum Thema Startverfahren werden am Ende von Tagesordnungen platziert und dann wegen Zeitmangels auf die nächste Sitzung verschoben. Das schafft Zeitfenster, in denen unbehelligt weiter flach gestartet wird.
• Es werden Gründe gefunden, unsere konkreten Anträge zum Thema Startverfahren zurückzustellen. Abgestimmt wird dann über vom Vorstand der FLK umformulierte, weichgespülte und unverbindliche Beschlussvorlagen. Im Beschluss der Novembersitzung 2025 wird allen Ernstes nur darum gebeten zu prüfen, ob „bei Messungen mit unterschiedlichen Startverfahren belastbare empirische Daten zum Vergleich der jeweiligen Lärmwirkungen gewonnen werden können.“ Dagegen wirkt es wie ein Hohn, dass nach dem Probebetrieb 2013/14 die Aussagen unzulänglicher Messungen für die Erfüllung des Anspruchs von Lufthansa flach zu starten ausreichten. Für den Anspruch der Bevölkerung auf Gesundheitsschutz durch Lärmminderung kommen offensichtlich andere Maßstäbe zur Anwendung. Ist dieses Messen mit zweierlei Maßstäben gar eine Rechtsbeugung auf Kosten der Gesundheit der Anwohner?
• Beschlüsse, die darauf hinaus laufen mit Messungen erst zu prüfen ob Messungen überhaupt ein Ergebnis liefern können, sind zudem eine reine Verzögerungstaktik für die Etablierung des Steilstartverfahrens. Hinzu kommt, dass beim Thema Startverfahren vom Vorstand der FLK akzeptiert wird, dass die Umsetzungen von Beschlüssen oder von s.g. Prüfbitten vom FFR jahrelang verschleppt werden oder gar nicht erfolgen.
• Die Beschlussfassung zur Sitzung vom November 2025 ist auf der Homepage der der FLK unter der Rubrik Sitzungsunterlagen seltsamerweise nicht auffindbar. Es wirkt wie das Verstecken von Informationen, wenn sich ein Beschluss dann nur innerhalb des Protokolls finden lässt und dort noch nicht mal durch eine eigene Unterkategorie gekennzeichnet wird.
• In dieser Novembersitzung hat Condor heftig abwertend gegen unseren Antrag das Steilstartverfahren zu etablieren gewettert. Da hat es schon ein gewisses Geschmäckle, wenn man weiß, dass eine Frau Ilona Germes
1. bis mindestens bis 2024 Managerin bei Condor ist.
2. derzeit als Lobbyistin der IATA (International Air Transport Association) beim Deutschen Bundestag eingetragen ist und
3. die Ehefrau des FLK-Vorsitzenden Paul Gerhard Weiß ist. –
• In den Protokollen und Beschlussvorlagen finden subtile Bewertungen statt. Bsp.: Das FFR und ExpASS werden 2024 für den mehr als fragwürdigen Bericht Startverfahren in höchsten Tönen gelobt. Die berechtigten Kritikpunkte der Lärmbetroffenen werden als unbegründete Behauptungen diskreditiert.
• Protokolle wirken nicht objektiv. Präsentationen werden im Protokoll in zusammengefasster Form inhaltlich wiedergegeben. Eine willkürliche Selektion von Informationen für diese Zusammenfassungen bildet eine Basis für Manipulationen des Lesers. Die Zusammenfassung unserer Präsentation vom Dezember 2025 ist wesentlich kürzer gehalten als die Zusammenfassung der Erwiderung des FFR. Damit erfolgt schon rein optisch eine Bewertung des jeweiligen Stellenwerts.
• In der Pressemeldung der FLK zur Dezembersitzung 2024 erhalten die Ergebnisse des FFR-Berichts durch die Unterschlagung unserer Kritik den Stellenwert eines unangefochtenen Absolutheitsanspruchs. Ein Jahr später in der Pressemeldung zur Novembersitzung 2025 erfolgt in einem Halbsatz nur noch ein Hinweis zur Behandlung des Themas. Alle inhaltlichen Aspekte zu dem Thema werden so unter den Teppich gekehrt. Will man hier gezielt vermeiden, dass unsere gravierende und berechtigte Kritik am FFR-Bericht Startverfahren doch noch öffentlich wird?
• Und last but not least aktuelle erschreckende Parallelen zu den Machenschaften des FLK-Vorstandes bei den Themen Flachstart und neues Betriebskonzept.
• Am 6. September 2024 Veröffentlichung des FFR-Berichts Startverfahren. 4 Wochen später, am 2. Oktober 2024 war das Thema bereits als Gegenstand der FLK-Sitzung geplant.
• Am 6. Mai 2026 Veröffentlichung von Unterlagen zum neuen Betriebskonzept. 5 Wochen später, am 10. Juni 2026 ist das Thema Gegenstand einer Sondersitzung der FLK
• In beiden Fällen hat der Vorstand der FLK durch die Festlegung kleiner Zeitfenster dafür gesorgt, dass wir von den BI’s nur wenige Tage Zeit für die Sichtung und Analyse umfangreicher Unterlagen vom FFR bzw. von Fraport und der DFS haben.
• In beiden Fällen ist es uns trotzdem gelungen, gewaltig nach Betrug riechende Machenschaften aufzudecken. Es stinkt bis zum Himmel. Und wenn das zu einem koordinierten Handeln der Bevölkerung und von kritischen Mitgliedern der FLK, wie Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern führt, kann ein fruchtbarer Widerstand gegen die Fortführung flacher Starts und die Umsetzung des Wachstumswahnsinns entstehen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Rede von Ursula Pirkl zur Montagsdemo, 01.06.2026
Rückblick 2025 – Ausblick 2026
„Es herrscht große Unruhe unter dem Himmel; die Lage ist ausgezeichnet“ (1) Ob der letzte Teil dieses Zitats seine Berechtigung hat, sei dahingestellt. Dass alles in Bewegung ist, ist allerdings so zutreffend, wie die Tatsache, dass progressive Bewegungen im Moment eher nicht in Bewegung sind. Der oberflächliche Blick aber täuscht. Die derzeitige Aggressivität der Großmächte etwa ist nicht Ausdruck von Stärke, sondern Anzeichen des Niedergangs, der mit aller Gewalt aufgehalten werden soll. Autoritarismus, Entdemokratisierung und Verdrängung der Klimathematik aus der öffentlichen Debatte nähern sich einem Umschlagepunkt. „Wo Unterdrückung ist, ist auch Widerstand“. Wo die Auswirkungen des Klimawandels Formen annehmen, die den gewohnten Alltag schon mehr oder weniger negativ verändern, wird die Ausblendung des Themas immer realitätsfremder.
Wenn wir genau hinsehen, sehen und spüren wir dies auch in unserem direkten Umfeld. Im Bereich des BBI, dem Rhein-Main-Gebiet, war der Widerstand gegen die gesundheits- und klimaschädlichen Folgen des Luftverkehrs stärker als in den letzten Jahren. Dies macht sich nicht an der Zahl der Teilnehmer*innen an Kundgebungen und oder Versammlungen fest, eher am Verhalten unserer Gegner. Alte Argumente der Ausbaubefürworter, etwa Arbeitsplätze, werden wenn überhaupt, nur noch defensiv vorgetragen. Ausbaupläne werden verheimlicht und kommen nur ungewollt an die Öffentlichkeit. Verantwortliche auf Landesebene hüllen sich mehr und mehr in Schweigen. Institutionen, deren Hauptaufgabe die Kanalisierung von Widerstand ist, verlieren ihre Beherrschung und werden ausfallend.
Das Verhalten der „Autoritäten“ von Bundes- und Landespolitik bis hin zu eigennützigen Kommunalpolitiker*innen schwächt ihre Glaubwürdigkeit und damit auch ihre Autorität.
Jemand hat einmal treffend formuliert: "Dieser Mensch ist zum Beispiel nur König, weil sich andere Menschen als Untertanen zu ihm verhalten. Sie glauben umgekehrt, Untertanen zu sein, weil er König ist." (2) Wird dies hinterfragt, droht das ganze herrschende Gebäude ins Wanken zu geraten.
Es muss weniger geflogen werden
Die Auseinandersetzung um den Frankfurter Flughafen und den Luftverkehr im Allgemeinen war 2025 wesentlich geprägt von geplanten neuen Flugrouten, Flugroutenänderungen und Flugverfahren. Anfang Juni 2025 wurde bekannt, dass DFS und Fraport eine sogenannte „Weiterentwicklung des Betriebskonzepts am Flughafen Frankfurt“ umsetzen wollen. Um die Flugbewegungen weiter hochfahren zu können, wie sie unumwunden zugaben. Allerdings erst, nachdem das anvisierte Betriebskonzept an die Öffentlichkeit kam. Davon betroffene Gemeinden wurden zuvor nicht informiert, nicht einmal die FLK hatte Kenntnis, heißt es.
Die Empörung, insbesondere in den Gemeinden nördlich des Mains, über die zukünftig verstärkt abgeflogen werden soll, war groß. Wir haben sofort reagiert. Am 10.6.25 wurde mit einer Pressemitteilung das Vorhaben in Kürze dargestellt. Am 16.6.25 folgte eine mit ca. 115 Teilnehmenden gut besuchte Kundgebung im Terminal 1, auf der Redebeiträge aus Büttelborn, Flörsheim, Rüsselsheim, Wixhausen, Frankurt und Mainz gehalten wurden. Es gab eine umfangreiche Berichterstattung in den lokalen, regionalen und überregionalen Medien. Kurz danach spitzte sich die Situation im Südosten des Flughafens zu. Die bevorstehende Einführung der neuen Flugroute „Cindy S“, d.h. die Verlagerung von Flügen und deren Folgen weg von Darmstadt auf weiter nördlich gelegene Gebiete, auf die Gemeinden Erzhausen und Wixhausen, mit Auswirkungen auf weitere Gemeinden im Umfeld wie Egelsbach und Langen bis hin zu Messel, führte zu Protesten mit in den letzten Jahren nicht gekanntem Ausmaß. Den Anfang machte eine Fahrraddemo der BI Erzhausen von Erzhausen nach Wixhausen am 6.7.25, zu der das BBI am 2.7.25 eine Pressemitteilung veröffentlichte und die wir auch durch Teilnahme unterstützten.
Die Bürgerversammlung in Erzhausen am 1.9.25 mit über 1000 (!) Teilnehmenden war der nächste Schritt im Widerstand gegen „Cindy S“. Für das BBI hielt Berthold Fuld einen Redebeitrag. Es folgte eine Veranstaltung zum gleichen Thema am 10.9.25 in Wixhausen mit über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Auch in Messel und Egelsbach am fanden am 30.9. bzw.1.10.25 ebenfalls sehr gut besuchte Versammlungen zum Thema statt. Am 13. September unterstützten wir den „Internationalen Tag für Nachtflugverbot an Flughäfen“. Redebeiträge aus Frankfurt, Erzhausen, Ruppertshain im Taunus, Büttelborn/Klein-Gerau und Wixhausen waren auch hier Ausdruck unseres Bemühens, Mitstreiter*innen aus kleineren Orten für Auftritten bei unseren Kundgebungen zu gewinnen. Sie repräsentieren Bereiche, die von den Auswirkungen des Luftverkehrs oft extrem belastet sind, bei Routenverschiebungen/Neubelegungen als „Bauernopfer“ behandelt werden und bei Lärmreduzierung in der letzten Reihe stehen.
Weiter ging es mit einer Aktion, die es so zumindest in den letzten Jahren nicht gegeben hat: Am 17. September demonstrierten ca. 30 Mitstreiter*innen aus den von „Cindy S“ betroffenen Gemeinden vor Ort in Raunheim vor und während der Sitzung der „Fluglärmkommission“. Dies war Ausdruck und Anfang einer veränderten Haltung gegenüber der FLK, die immer mehr als „Fluglärmverteilungskommission“ wahrgenommen wird und nicht als konsequente Vertreterin der berechtigten Interessen aller von den Belastungen des Luftverkehrs betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Solange die FLK ihre Grundhaltung nicht ändert und sie die Forderung „Es muss weniger geflogen werden“ nicht zur Generallinie macht, wird dies auch in Zukunft so bleiben und vermutlich noch zunehmen.
Am 20.10.25 informierte die BI Mainz über die geplante geänderte Nutzung der Nordwestabflüge im Rahmen der wie schon gesagt sogenannten „Weiterentwicklung des Betriebskonzepts“ und ihrer möglichen Auswirkungen für Mainz und andere davon betroffenen Kommunen. An der Veranstaltung nahmen 150 Personen teil. Der 21.10.25, der Jahrestag der Eröffnung der Nord-West-Landebahn, war - wie seit Jahren - Anlass einer Kundgebung im Terminal 1 des Flughafens mit 46 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Redebeiträge aus Frankfurt, Bad Homburg, Wixhausen, Klein-Gerau/Büttelborn und einem Vertreter des BUND Hessen wurden auch hier wieder umrahmt durch Steve Collins „luftverkehrskritisch gecoverte“ Musikeinlagen. An dieser Stelle vielen herzlichen Dank an Steve für seine jahrelange musikalische Unterstützung unseres gemeinsamen Kampfs gegen die schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs!
Am 8.November gab es dann eine weitere, gut besuchte Bürgerversammlung in Erzhausen und 10 Tage später eine erneute Demonstration in Raunheim anlässlich der nächsten Sitzung der FLK am 19.11.25 mit diesmal über 50 Teilnehmenden! Auf dieser FLK-Sitzung stand - zum wiederholten Mal - der Antrag der Gemeinde Büttelborn zur Beendigung des Flachstartverfahrens auf der Startbahn West und überhaupt am Frankfurter Flughafen auf der Tagesordnung. Seit Jahren, verstärkt seit 2024 kämpft die Gemeinde gegen den unerträglichen Lärm, der von den startenden Flugzeugen besonders und ohne Not durch das Flachstartverfahren, auf die Bürger*innen von Büttelborn und insbesondere des Stadtteils Klein-Gerau niedergeht. Zur FLK Sitzung legte die Gemeinde einen ausführlichen und wissenschaftlich untermauerten Antrag vor, der die angeblich „fachlichen“ Rechtfertigungen für das Flachstartverfahren als – man kann nicht anders sagen – dummes Zeug entlarvte und zurückweist und die Einführung des Steilstartverfahrens fordert.
Einen ganz besonderer Dank gilt hier Ursula Pirkl, Einwohnerin von Klein-Gerau und Mitstreiterin im BBI für ihren zähen und unermüdlichen Kampf gegen die Auswirkungen des Flachstartverfahrens und des Luftverkehrs im Allgemeinen. Unterstützt von weiteren, versierten Mitgliedern des BBI hat sie den Antrag aus Büttelborn erarbeitet und damit einen wichtigen Beitrag dafür geleistet, dass der die Fluglärmkommission dominierende Vorstand in der Folge von seinem „Hohen Ross“ geholt wurde. Der Umgang des Vorstands und der Geschäftsführerin der FLK mit dem Antrag aus Büttelborn, den man am liebsten überhaupt nicht behandelt hätte, die ständige Verschiebung von einer Sitzung auf die nächste, die Nichtbenennung in den Pressemitteilungen, die Lobhudeleien für die unwissenschaftlichen Zurückweisungen des Antrags durch UNH/FFR sowie das schenkelklopfende Selbstlob für die am 19.11. verabschiedeten „Segmented Approach“- Flugverfahren brachten das Fass zum Überlaufen. Das wollten und konnten wir nicht unkommentiert lassen. Mit einer Pressemitteilung “Bürgerinitiativen kritisieren die Arbeitsweise und fordern eine Refom der Fluglärmkommission“, die eine grundlegende Kritik an Inhalt und Arbeitsweise der FLK formulierte, eröffneten wir am 10.12.25 eine Debatte, die das Thema Aufgaben einer „Kommission zur Abwehr von Fluglärm“ – so der offizielle Titel der FLK – in eine breitere Öffentlichkeit brachte. Wesentlich mit dazu beigetragen hat die FLK selbst durch ihre affektgeladene Reaktion, bei der sie vollständig die Contenance verlor und unter anderem das BBI als „eine selbsternannte >Interessenvertretung< einzelner Bürgerinitiativen“ bezeichnete. Das Thema bleibt Gegenstand verschiedener ausführlicher Presseartikel bis ins neue Jahr hinein. Die Auseinandersetzung ist nicht abgeschlossen und wird uns auch 2026 beschäftigen.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wären noch zu erwähnen die Unterstützung der Kundgebung in einer kleinen Parkanlage in Sachsenhausen anlässlich des Tags gegen Lärm sowie die Teilnahme an einem BVF-Online-Meeting hierzu im Vorfeld mit vielen großen Plänen, von denen aber wenig realisiert wurde; verschiedene Aktivitäten zur Ultrafeinstaubthematik, etwa die Teilnahme an einer Informationsrunde im UNH sowie eine Veranstaltung der BI Offenbach zum Thema. Es wurden 11 Pressemitteilungen veröffentlicht: „Ultrafeinstaub: Landesregierung streicht Erforschung der Belastungen zusammen“ (16.3.25), „30. April 2025: 28. Internationaler Tag gegen Lärm. Protestkundgebung in Frankfurt-Sachsenhausen“ (25.4.25), „Ultrafeinstaub: Lieber doch nicht genau hinsehen?“ (22.5.25), „Flughafenprotest: >der Arroganz von Fraport und Co. Einhalt gebieten Weiter so< als gebe es kein Morgen!“ (13.10.25), „Neue Flugverfahren und ihre Risiken“ (1.11.25), „>Cindy S<: Unzumutbare Lärmbelastung und kein Schutz!“ (4.11.25) und „Bürgerinitiativen kritisieren die Arbeitsweise und fordern eine Reform der Fluglärmkommission“ (9.12.25).
Wir haben von Januar bis Dezember zehn Delegiertenversammlungen durchgeführt mit einer durchschnittlichen Teilnehmer*innenzahl von 9,5 Personen. Das war etwas mehr als in den Jahren davor (2024: 8,4; 2023: 7,5). Das Rückgrat unserer Arbeit ist das montägliche BBI-Online-Forum, das seit 2020 nun schon im sechsten Jahr durchgängig stattfindet, im vergangenen Jahr 43mal, mit durchschnittlich 13,5 Teilnehmenden.
Kurz gesagt, 2025 war ein arbeitsintensives, ereignisreiches Jahr nicht ohne Erfolge!
Ausblick
Der Kampf gegen das Flachstartverfahren wird weiter eine wichtige Rolle spielen. Er setzt an einem schwachen Kettenglied des Frankfurter Flughafens an, die Befürworter kommen in Erklärungsnot. Falls das sogenannte „Erweiterte Betriebskonzept“ ganz oder teilweise umgesetzt werden sollte, wird es Widerstand in den betroffenen Kommunen geben, wie sich schon im Sommer angedeutet hat. Hier wie auch beim existierenden Widerstand im Südosten des Flughafens sollten wir weiter unterstützend eingreifen. Die Kämpfe vor Ort sind wichtige Grundlage für zumindest partielle Fortschritte. Sie sind erfahrungsgemäß von wechselnden Konjunkturen geprägt und nicht leicht auf Dauer zu stellen, auch deshalb ist ein direktes Engagement in und mit den örtlichen BIs, soweit das möglich ist, unabdingbar.
Wie auch für 2025: wir wünschen uns und allen, die sich in der Auseinandersetzung mit dem Luftverkehr befinden, weiterhin Ausdauer und letztlich natürlich viel Erfolg!
Autor: i.A. des Sprecher*innenteams Michael Flörsheimer 5.2.2026 (1) Mao Zedong zugeschrieben (2) Karl Marx, MEW 23, 72
Leserbrief: Rhein-Main, 16.12.2025
Der Artikel „Demokratisch gewählte Vertreter“ vermittelt den Eindruck, die Fluglärmkommission verfüge über eine hinreichende demokratische Legitimation.
Diese Darstellung bedarf einer Klarstellung. Zwar sind die 40 kommunalen Vertreter in ihren jeweiligen Städten, Gemeinden und Landkreisen demokratisch gewählt. Ihre demokratische Legitimation erstreckt sich jedoch ausschließlich auf die Wahrnehmung ihrer kommunalen Mandate. In der Fluglärmkommission handeln sie nicht als unmittelbar demokratisch kontrollierte Entscheidungsträger, sondern als entsandte Vertreter. Eine Transparenz ihres Abstimmungsverhaltens ist dort nicht vorgesehen. Damit fehlt es an der für demokratische Entscheidungsprozesse wesentlichen Öffentlichkeit und Rechenschaftspflicht. Inhaltlich besonders problematisch ist die als „Fluglärmreduktion“ bezeichnete Maßnahme der Verlagerung von Fluglärm in weniger dicht besiedelte Gebiete. Rechtlich handelt es sich hierbei nicht um eine Reduktion der Gesamtbelastung, sondern um eine Umverteilung von Belastungen. Diese Umverteilung führt dazu, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen gezielt stärker belastet werden, ohne dass deren individuelle Schutzinteressen angemessen berücksichtigt werden. Der zugrunde gelegte Fluglärmindex akzeptiert ausdrücklich, dass einer zahlenmäßig kleineren Gruppe erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen zugemutet werden, um eine größere Gruppe zu entlasten.
Eine solche Vorgehensweise wirft erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG). Gesundheitsschäden dürfen nicht allein aufgrund statistischer Mehrheiten relativiert werden.
Demokratische Entscheidungsprozesse erfordern eine Abwägung, die auch Minderheiten effektiv schützt. Wird das individuelle Grundrecht dem Nutzen einer Mehrheit untergeordnet, verlässt die Entscheidung den Rahmen rechtsstaatlich legitimierter Interessenabwägung.
Autor: Dr. Peter Hackenberg, Schluchtblick 11, 63867 Johannesberg
März 2024
BBI-Aktivitäten "Rückblick 2023 - Ausblick 2024"
Januar 2024
Sitzung der Fluglärmkommission Frankfurt Frankfurter Fluglärmkommission fordert Konsequenzen aus dem neuen Gutachten zur Lärmwirkungsforschung
Fluglärm ist ein Gesundheitsrisiko für das gesamte Rhein-Main-Gebiet – Reduzierung der Zahl der Flugbewegungen und ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr sind zwingend notwendig
November 2023
Kehrt der Flughafen Leipzig/Halle zum 2019 abgeschafften Point-Merge-Verfahren zurück?
Die sächsische Staatsregierung macht das, was der Petitionsausschuss des Bundestages nicht geschafft hat, sich ein von der DFS unabhängiges Bild über das Anflugverfahren Point Merge zu machen.
Weitere Informationen können Sie unter folgendem Link nachlesen:
September 2023
Fluglärmbeschwerde: die Flugbewegungen nehmen wieder deutlich zu
Im Juli 2023 lag die Anzahl der Flugbewegungen bei 40.626 oder +16,1%. Höher gegenüber den ersten 7 Monaten in 2022.
Fraport, ein Unternehmen, das mehrheitlich der öffentlichen Hand gehört und die Luftverkehrsindustrie wollen weiterhin ein Wachstum des Luftverkehrs. Die Lufthansa umwirbt aktiv Unternehmen, um die Anzahl der Kurzstreckenflüge und der Geschäftsreisen weiter auszubauen. Ein Ziel ist nicht nur das Vorkrisenniveau zu erreichen, sondern darüber hinauszuwachsen. Diese Entwicklung wird die Fluglärmbelastung in unseren betroffenen Regionen nachhaltig erhöhen.
Um zu zeigen, dass diese Entwicklung nicht widerspruchslos hingenommen wird, ist es wichtig sich über Fluglärm bei Fraport zu beschweren.
Eine Anleitung zur Fluglärmbeschwerde befindet sich auf unserer Homepage
Juli 2023
Schlappe für KLM: Amsterdamer Flugbegrenzungen doch rechtens
Die Niederlande dürfen die maximale Anzahl an Flügen am Flughafen Schiphol doch wie geplant reduzieren. Ein Verwaltungsgericht hatte zunächst der klagenden KLM recht gegeben, siehe beigefügte PDF-Datei.
Gemeinsam mit der Klimabewegung für bundesweites Nachtflugverbot und Reduzierung des Luftverkehrs
Mai 2023
Flughafen Düsseldorf zieht Antrag für mehr Flugbewegungen zurück
April 2023
Gutachten über den Einfluss von Verkehrslärm
Ein im Auftrag des Umweltbundesamtes erstelltes Gutachten hat den Einfluss von Verkehrslärm auf psychische Erkrankungen untersucht. Das Gutachten stellt fest, dass Menschen, die dauerhaft Fluglärm ausgesetzt sind, ein erhöhtes Depressionsrisiko haben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gutachten:
März 2023
Kundgebung 25 Jahre BBI
Autor: Peter Hackenberg, BI Bayerischer Untermain - Ein Himmel ohne Höllenlärm
Liebe Mitglieder und Interessierte,
die Kundgebung 25 Jahre Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) am 4.3. im Frankfurter Flughafen war ein voller Erfolg.
Die im vergangenen Jahr eingeleitete internationale Vernetzung ist erfolgreich. Grußworte wurden von Vertretern der BI`s aus London, Paris, Lüttich und Stay Grounded überbracht. Aus Deutschland haben BI`s aus Leipzig, Hannover, München und Köln Grußworte gesprochen. Der Landrat von Groß-Gerau, Thomas Will, hat ebenfalls persönlich zum Jubiläum gratuliert.
Einen kurzen Überblick über die Aktivitäten der 25 Jahre gab Berthold Fuld (Vizepräsident der BVF). Den Redebeitrag und Impressionen der Veranstaltung können Sie über die Homepage des BBI www.flughafen-bi.de abrufen.
Januar 2023
Thesenanschlag an der Leipziger Rathaustür
Autor: Matthias Zimmermann Pressesprecher BI "Gegen die neue Flugroute"
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitstreiter und Unterstützer,
am heutigen Tag haben die Gegner des Ausbaus des Frachtflughafens Leipzig-Halle sieben zentrale Thesen zu realen Arbeitsmarkteffekten und Aufwendungen von Staat und Gesellschaft an die Rathaustür des Leipziger Rathauses "genagelt" - virtuell versteht sich. Es fanden keine Beschädigungen oder Behinderungen irgendwelcher Art statt. Lesen Sie hierzu unsere Pressemitteilung und fordern Sie gerne unsere Broschüre zum Thesenpapier bei uns ab.
Juni 2022
Luftverkehr muss Wachstumskurs verlassen
Seitdem die Beschränkungen während der Corona-Pandemie aufgehoben bzw. gelockert wurden, versucht der Luftverkehr auf den bis 2019 verfolgten Wachstumskurs zurückzukehren. Die Zahl der Flugbewegungen und der Passagiere nimmt wieder zu, zugleich steigt die Belastung der Menschen im Umfeld der Flughäfen.
Dieser Situation geschuldet wurde folgender Beschluss-Antrag des BVF-Vorstades verfasst:
Februar 2022
Nein zu Billig-Airlines und nicht ausgelasteten Flügen
Januar 2022
Der Billigflieger Ryanair verlässt den Flughafen Frankfurt
Das neue Jahr beginnt für die Fluglärm geschädigten mit einer guten Nachricht. Ryanair verlässt nach vier Jahren am 31.03.2022 den Frankfurter Flughafen.
November 2021
Zehn Jahre Konflikt um Landebahn
August 2021
Unser Aufruf "Kurzstreckenflüge untersagen!"
In Anbetracht der dramatischen Auswirkungen der Klimaveränderungen und der zwingenden Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns haben 44 Organisationen und Bürgerinitiativen an 12 Flughafenstandorten – darunter alle großen Flughäfen Deutschlands – den nachfolgenden Aufruf unterzeichnet. Auch unsere BI die Bürgerinitiative Bayerischer Untermain – Ein Himmel ohne Höllenlärm hat sich der Forderung angeschlossen.
Mai 2021
Anflugverfahren „Steeper Approach"
Zur 260. Sitzung der FLK gab es bedauerlicherweise keine Pressemitteilung, da es nach Aussage von Frau Wollert nichts Nennenswertes zu berichten gab.
Zum Anflugverfahren „Steeper Approach„ wurden die beigefügten Dokumente veröffentlicht. Bemerkenswert ist das Schreiben der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Diese hat im Westen eine vergleichbare Fluglärmsituation, wie unsere Region im Osten ertragen muss.
Anflugverfahren „Steeper Approach“: nach diesem Anflugverfahren soll eine möglichst lange Flugphase mit einem steilen Anfluggleitwinkel von 4,49 Grad geflogen werden, um zum spätmöglichsten Zeitpunkt in den Endanflug auf dem Instrumentenlandesystem zu gehen, dann mit einem Anfluggleitwinkel von ca. 3 bis 3,2 Grad.
Dieses Anflugverfahren hat den Vorteil, dass sich Flugzeuge bis ca. 32 Kilometer vor dem Flughafen Frankfurt in einer Höhe von 2438 Metern – d.h. ca. 915 Meter mehr als beim Standard-Anflug – befinden. Die Maschine sinkt dann in einem Winkel von 4,49 Grad (anstelle der üblichen 3 Grad). Nur für den finalen Teil der Landung, ab etwa neun Kilometern vor dem Flughafen, kehrt das Flugzeug in den Winkel von 3 bzw. 3,2 Grad zurück, vgl. Präsentation „Steeper Approach“, Seite 4.
Mit dem Anflugverfahren „Steeper Approach“ werden Gemeinden, die mehr als zehn Kilometer von der Landebahn entfernt liegen, fluglärmentlastet. Das Anflugverfahren wurde bei den ersten Tests im Flugsimulator sowie bei den durchgeführten Versuchsflügen im Oktober 2013 als fliegerisch sicher bewertet.
Dezember 2020
Neue Studie "Tödlicher Fluglärm"
Quelle: www.bi-fluglaerm-raunheim.de, Aktuelles
August 2020
Nachtlärm = Schafstörung = weniger Gewinn!
Schlechter und zu kurzer Schlaf kostet Gesundheit und Leben.
Eine Studie der amerikanischen Denkfabrik „Rand Corporation“ aus dem Jahr 2016 kam zu dem Schluss, dass die deutsche Wirtschaft jedes Jahr rund 52 Milliarden Euro durch unausgeschlafene Arbeitnehmer verliert. Lärm ist also nicht nur ein Problem der Menschen, die durch den Straßenverkehr, den Schienenverkehr und den Luftverkehr usw. belastet sind, sondern ein allgemeines gesellschaftliches und wirtschaftliches Problem. Menschen haben immer schon Stille gesucht, um sich vom Lärm der Welt zu erholen.
Es ist an der Zeit diesen Fehler zu korrigieren. Die Empfehlungen der WHO, die nach langjähriger Analyse der weltweiten Forschungsergebnisse zum Lärm als tragbarer Kompromiss zwischen Gesundheitsschutz und Wirtschaft definiert wurden, sind als Lärmminderungsziele gesetzlich festzuschreiben, damit Planern und Entwicklern eine Orientierung für die Gestaltung ihrer Projekte und Produkte, sowie den Behörden eine Richtschnur für Genehmigungen gegeben wird.
Folgender interessanter Artikel wurde in der FAZ veröffentlicht:
April 2020
Informationsvideo "Warum Lärm krank macht!"
Auf der Homepage der Stabsstelle für Fluglärmschutz der Stadt Frankfurt www.frankfurt-fluglaermschutz.de wurde ein Link für ein Informationsvideo "Warum Lärm krank macht" veröffentlicht. Darin werden sehr anschaulich die Zusammenhänge zwischen Lärm und Erkrankungen erklärt.
Das Video können Sie auch mit folgendem Link direkt aufrufen:
Oktober 2019
Am Boden bleiben“ zu Gast bei der Montagsdemonstration am 14. Oktober 2019
März 2019
Leserbrief zu FAZ Gepräch Herr Jühe, Herr Remmert
In dem Artikel "Luftfahrt sieht "schwieriges Jahr" FAZ 08.02.19 werden von Prof. Scheurle Ursachen genannt, die hinterfragt werden sollten.
Petition an den Deutschen Bundestag
Die Bürgerinitiative Bayerischer Untermain – Ein Himmel ohne Höllenlärm hat in Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft Fluglärm Hanau-Kinzigtal e.V. eine Petition beim Deutschen Bundestag und eine weitere beim Bayerischen Landtag eingereicht.
Das Thema der Petition „Anflugverfahren Flughafen Frankfurt – Ermittlung einer unverfälschten Zahl von Betroffenen für das Anflug-Verfahren „point Merge“ und mögliche Konsequenzen“ wird von den Gemeinden Großostheim, Johannesberg, Kleinkahl, Blankenbach, Sailauf und den Marktgemeinden Mömbris, Schöllkrippen unterstützt.
Für das vielseitige Engagement aller bei der Erstellung der Petitionen beteiligten Personen sowie für die unterstützende Beteiligung der Gemeinden, möchte sich der Vorstand der BI – Ein Himmel ohne Höllenlärm recht herzlich bedanken.
Die Petitionen können mit folgender PDF aufgerufen werden:
November 2018
Neues Netzwerk zur Reduktion von Flugverkehr gegründet
Stay Grounded veröffentlicht Aktionsplan
September 2018
Kommentar zur Stellungnahme der ADF vom 18.05.2018 zum Entwurf des Fluglärmberichts vom 4.4.2018 des Bundesumweltministeriums
Billigfliegen - Der Airport-Kapitalismus!
Der Autor Herr Georg Diez (Spiegel Online) hat einen kritischen und lesenswerten Artikel über das billige Fliegen verfasst, den wir Ihnen nicht vorenthalten möchten. Den vollständigen Artikel "Es gibt kein Menschenrecht auf billiges Reisen: Wenn ein Flug von Berlin nach Köln 15 Euro kostet und eine Fahrt mit der Bahn 120, dann läuft etwas grundsätzlich falsch." können Sie unter folgendem Link aufrufen:
Erhöhter Fluglärm in unserer Region Mömbris!
Uns, die Bürgerinitiative Bayerischer Untermain „Ein Himmel ohne Höllenlärm“, erreichen seit geraumer Zeit viele Anfragen besorgter Bürger warum es in 2018 in Mömbris so laut geworden ist.
Der Hauptgrund des erhöhten Fluglärms liegt in der beflogenen Betriebsausrichtung, denn bei der Betriebsausrichtung 07 wird beim Start der Flugzeuge über Mömbris geflogen.
Aktuell weist der DFLD 46,6% Betriebsrichtung 07 aus:
Novellierung des Fluglärmgesetzes ist überfällig!
Juni 2018
Thema: Ultrafeinstaub
Die Fluglärmbelastung nimmt in unserer Region immer mehr zu, hinzu kommt eine in jüngster Zeit immer präsenter werdenden Gefahr, dem Ultrafeinstaub. Diese Thematik, die in der Automobilbranche schon seit Jahren öffentlich diskutiert und wissenschaftlich untersucht wird, betrifft auch den Luftverkehr.
Anbei ein lesenswerter Artikel zum Thema Ultrafeinstaub:
Mai 2018
Nachtflugverbot: Forderung eines rheinland-pfälzischen Landtags-Abgeordneten
Die Forderung begründet Herr Johannes Klomann mit den neuen, „schockierenden“ Erkenntnissen der Mainzer Uni-Medizin. Denn „Lärmbelästigungen – insbesondere nachts – können starken Einfluss auf Herzrhythmus haben, zu erhöhtem Risiko von Vorhofflimmern führen.“ Herr Klomann setzt sich für ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen von 22 bis 6 Uhr ein.
Ob aus dem Bayerischen Landtag eine ähnliche Reaktion kommt?
Der folgende Link beschreibt eine Reaktion aus dem Rheinland-pfälzischen Landtag zu Ergebnissen einer neuen Untersuchung zu Gesundheitsschäden durch Fluglärm:
Februar 2018
München: Etappensieg für die Startbahngegner!
Januar 2018
Wie glaubwürdig ist die DFS?
Flughafenplanung Notre-Dame-des Landes gestoppt!
Die französischen Fluglärmgegner haben es geschafft!
Es wird keinen Flughafen Notre-Dame-des-Landes geben.
Herr Macron hat das Projekt mit der Begründung gestoppt, dass unter den gegebenen Voraussetzungen das Flughafenprojekt nicht zu einem guten Ende zu führen sei, es ist nicht mehr bedarfsorientiert begründbar. Das vorgesehene Gelände wird wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt.
Ein sehr guter Erfolg für die französischen Bürger!
Juli 2017
Dritte Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000
Juni 2017
Stellungnahme zur Absage des "Point Merge" von Seiten der DFS
Mai 2017
Tag gegen Lärm
Tag gegen Lärm am 26.4.2017 - PDF
April 2017
Fraport AG und der Umgang mit den Fluglärmbeschwerden
Der folgende Beitrag von den Herren Franz und Baumann der Initiative gegen Fluglärm im Vordertaunus wirft eine grundsätzliche Frage über die Verhaltensweise des Fluglärmbeschwerdemanagement der Fraport AG auf.
Gedeihliches Miteinander auf dem Altar der Billig-Airlines geopfert
Der Oberbürgermeister Herr Ebling und Beigeordnete Herr Eder (Stadt Mainz) kritisieren die aktuelle Fraportentwicklung den Terminal 3 für Billigfluglinien einzurichten. Die Gesamte Entwicklung kann nicht im Sinne der fluglärmgeplagten Bürger sein!
Generell stellt sich die Frage, warum nur so wenig Widerstand von Seiten der betroffenen Gemeinden kommt!
Den vollständigen Artikel können Sie unter folgendem Link nachlesen:
Februar 2017
Umweltschädliche Subventionen in Deutschland
In einem Gutachten des Umweltbundesamtes Dessau-Roßlau „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland - Aktualisierte Ausgabe 2016" werden die Subventionen des Luftverkehrs aufgelistet, diese betragen für das Jahr 2012 ca. 11,8 Milliarden Euro (siehe Seite 44 und 45).
Das vollständige Gutachten können Sie unter folgendem Link aufrufen:
Information: Bau der 3. Piste am Flughafen Wien vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt
Das folgende Informationsschreiben möchten wir Ihnen nicht vorenthalten:
Autoren: Frau Dr. Susanne Heger und Frau Dr. Jutta Leth
BBI - Rückblick 2016/Ausblick 2017
Januar 2017
Alternatives Anflugverfahren am Frankfurter Flughafen durchgeführt
Am Frankfurter Flughafen wurde eine alternative Anflugvariante entsprechend dem "Holding-Verfahren" durchgeführt, bei dem die Warteschleifen für die Flugzeuge nicht wie bisher horizontal sondern vertikal angeordet werden. Vergleichbare Warteraumkonzepte werden in London seit Jahren erfolgreich angewendet.
Der Warteraum befindet sich über dem Dammbacher Wald und die Überflughöhen der einzelnen Wohngebiete sind deutlich höher. Ob es sich hierbei um einen ersten Test für ein mögliches Landeanflugverfahren für den Frankfurter Flughafen handelt, konnte noch nicht ermittelt werden.
Dieses Landeanflugverfahren würde jedoch eine deutliche Fluglärmentlastung für den Bayerischen Untermain bedeuten.
Flugbahn inkl. Höhenangabe:
Anflugverfahren nach London Prinzip
Dezember 2016
Luftverkehrskonzept nimmt immer konkretere Formen an
Die deutschen Fluggesellschaften sollen im internationalen Wettbewerb von einer millionenschweren Entlastung auf dem Heimatmarkt profitieren. Hierfür hat der Bundesverkehrsminister Herr Dobrindt (CSU) eine Senkung der Flugsicherungsgebühren ab dem Jahr 2017 in Höhe von ca. 213 Millionen Euro vorgesehen.
Die Kosten dieser Subvention soll vom Bund übernommen werden!
Den vollständigen Artikel können Sie unter folgendem Link nachlesen:
November 2016
Leserbrief RMZ 06.10.2016: Mit Kompromissen Fluglärm erfolgreich bekämpfen
Juli 2016
Entwicklung des Fluglärms am Bayerischen Untermain
Analyse der Fluglärmaufzeichnungen
Juni 2016
Mitgliederversammlung BI Bayerischer Untermain "Ein Himmel ohne Höllenlärm"
Bürgerfragestunde der Fluglärmkommission
Mai 2016
Stellungnahme zum Abschlussbericht Pet 1–18–12-962 – 008587
Liebe BI-Mitglieder, liebe Unterstützer,
im Zuge unserer Bemühungen haben wir eine Antwort auf die am 25.06.2014 eingereichte Petition erhalten (Abschlussbericht Pet 1–18–12-962 – 008587). Im Wesentlichen vertritt der veröffentlichte Abschlussbericht die von der DFS - bereits bekannten - Argumente. Hervorzuheben ist die politische Zusammensetzung des Petitionsausschuss:
CDU/CSU: 12 Mitglieder
SPD: 8 Mitglieder
Die Linke: 3 Mitglieder, stellt die Vorsitzende
B90/Die Grünen: 3 Mitglieder
Um nicht nur die einseitige Darstellung der DFS auf den Petitionsausschuss wirken zu lassen, wurde von Seiten der BI eine kritische Stellungnahme zum Abschlussbericht Pet 1–18–12-962 – 008587 nachgereicht, die Sie unter folgenden Links einsehen können:
Stellungnahme zum Abschlußbericht
März 2016
Stellungnahme BBI zur Änderung des Luftverkehrsgesetz
Das BBI (Bündnis der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm) hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes, Gesetzesentwurf der Bundesregierung, verfasst und eingereicht. Die vollständige Stellungnahme können Sie unter folgendem Link einsehen:
Februar 2016
Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm"
Die Initiative der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zur Verbesserung des Fluglärmschutzes hat wie angekündigt, am 27.11.2015, im Bundesrat eine Stellungnahme eingereicht. Dieser wurde zunächst den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen. Die Stellungnahme zum Fluglärm können Sie unter folgendem Link nachlesen:
Oktober 2015
Forderung von Lärmminderungsziele
Die Delegiertenversammlung des Bündnisses der Bürgerinitiativen (BBI) hat ein BBI-Positionspapier zu der Diskussion um die Einführung von Lärmobergrenzen verabschiedet das Sie in der folgenden PDF-Datei einsehen können.
September 2015
Flughafenrede von Herrn Prof. Dr. Dr. Singer
Am 01. Juni 2015 wurde eine sehr ausgewogene Rede von Herrn Prof. Dr. Dr. Singer über den Flughafenausbau Frankfurt und die daraus zu erwartenden Konsequenzen vorgetragen. Diese sehr informative Rede können Sie im folgenden PDF-Dokument nachlesen.
August 2015
Abstimmungsgespräch BI / Fraport
Am 03. August´15 wurde ein erstes Abstimmungsgespräch mit der Fraport AG in Frankfurt durchgeführt. Die wesentlichen Gesprächspunkte wurden in einer Gesprächsnotiz festgehalten, die Sie als Anhang einsehen können.
Für die Einladung von Seiten der Fraport AG und das offene Gespräch, möchten wir uns noch einmal recht herzlich bedanken.
Dezember 2014
"Bewertung der vorgelegten Prognosen zur Rechtfertigung der Notwendigkeit von Terminal 3"
CDA-Anflugverfahren prüfen - Steeper Approach darf CDA nicht verzögern!
Dem Bayerischen Landtag wurde ein Antrag von der Partei "Freie Wähler Fraktion" eingereicht, mit der Bitte das Continuous Descent Approach-Anflugverfahren (CDA) als grundsätzliches Standardlandeverfahren für den Flughafen Frankfurt und andere geeignete Verkehrsflughäfen in Bayern einzusetzen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen sollen vom Bayerischen Landtag geprüft werden.
Den vollständigen Antrag können Sie im Anhang (PDF-Dokument) nachlesen.
September 2014
Studie "Fehlprognosen im Luftverkehr"
In der Vergangenheit wurde mehrfach die Aussage getätigt, dass die Luftverkehrsprognosen wenig präzise und im Mittel zu hoch angesetzt sind. Diese Aussage wurde im Rahmen einer wissenschaftlichen Analyse überprüft.
Die Technische Universität Chemnitz hat nun die Ergebnisse dieser Studie „Fehlprognosen im Luftverkehr - Untersuchung zur Qualität von Luftverkehrsprognosen, am Beispiel der Intraplan Consult GmbH“ veröffentlicht. Die Studie finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei:
Rede von Dr. Josef Hofmann, anlässlich der Mahnwache am 18.08.2014 im Terminal 1 des Flughafen Frankfurt.
Zur Person: Herr Dr. Hofmann (Rechtsanwalt) amtierte von 1961 bis 1985 als CDU-Bürgermeister der Stadt Mainz. Gleichzeitig übernahm er als Stadtkämmerer die Leitung des Finanzdezernates. Von 1985 bis 1989 war er Ehrenamtlicher Beigeordneter der Stadt, von 1984 bis 1992 Präsident des internationalen Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), seit 1992 Vizepräsident. Von 1994 bis 2000 war er sowohl Präsident als auch Vizepräsident der Kammer der Gemeinden Europas im Europarat. Von 1989 bis 2004 war Dr. Hofmann Mitglied des Mainzer Stadtrats.
Oktober 2012
Rede auf der Jahrestagsdemo der Eröffnung der neuen Landebahn
Am Sonntag, den 21.10.2012 hatte das Bündnis der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm zu einer Veranstaltung an der neuen Landebahn aufgerufen. Anlass war die Eröffnung vor einem Jahr. Die Demonstration wendete sich gegen die Verlärmung einer ganzen Region. Unter den ca. 8.000 Teilnehmern, war auch eine Delegation unserer Bürgerinitiative.
Lesen Sie dazu die Rede von Heiko Holefleisch von der Bürgerinitiative Mainspitze.
Juni 2012
Bayern jetzt in Fluglärmkommission vertreten
Bayern ist jetzt endlich in der Fluglärmkommission vertreten. Hier eine Info vom Bayerischen Verkehrsminister Zeil.